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Solarstromvergütung ab 2009

Quelle: BMU

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat am 09.10.2007 den Referentenentwurf zur Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt. Der "Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich" sieht dabei unter anderem die Fortsetzung der Förderung von Solarstrom bis zum Jahr 2014 vor.

Die Vergütung für Photovoltaik-Strom soll laut Entwurf ab 2010 jährlich um 8 % sinken (Degression); bis 2008 werden die Vergütungssätze nach dem geltenden EEG um 5 % pro Jahr gesenkt. Der Entwurf sieht ab dem Jahre 2009 eine Solarstromvergütung von 31,94 bis maximal 43,01 Cent pro Kilowattstunde vor.

Die Grundvergütung für Solarstrom (Freiflächenanlagen) beträgt laut Entwurf ab 2009 pro Kilowattstunde 31,94 Cent. Für Strom aus Photovoltaikanlagen an oder auf Gebäuden sieht der Entwurf folgende Vergütungssätze vor:

 

 

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